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HEIMAT- UND KULTURVEREINE
 

Eine ähnliche Problematik wie bei den Feuerwehrvereinen steht bei den sog. Heimat- und Kulturvereinen oder Brauchtumsvereinen an, da auch diese zumeist in erster Linie unter dem volkstümlichen Verständnis von Kultur und Brauchtum die Geselligkeit fördern und immer wieder große Veranstaltungen mit eindeutigem Volksfestcharakter durchführen, die letztlich den Status der Gemeinnützigkeit in erheblichen Umfang in Frage stellen.

Es empfiehlt sich ggf. vor Durchführung von größeren Veranstaltungen mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen und vorab zu klären, ob die jeweilige Veranstaltung von diesem als gemeinnützig eingestuft wird oder nicht.

Auf jeden Fall kann sich der Vereinsvorstand im Veranlagungsverfahren nicht darauf berufen, dass das Finanzamt ihn nicht vorher aufgeklärt hat. Der Vorstand hat die Pflicht die Vereinsgeschäfte ordnungsgemäß zu führen und dazu gehört auch, dass er sich notfalls unter Zuziehung fachmännischer Hilfe (Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht) absichert. Das Finanzamt hat lediglich die Aufgabe die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überwachen und bei Verstößen ggf. die Gemeinnützigkeit zu entziehen, was für den betreffenden Verein arge Konsequenzen haben kann.

siehe auch Feuerwehrvereine im ländlichen Raum


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