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GEMEINNÜTZIGKEIT, VORTEILE |
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Gemeinnützige Vereine sind:
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bei vielen Institutionen von der Gebührenzahlung befreit oder werden durch ermäßigte Sätze berücksichtigt.
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spendenempfangsberechtigt und berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.
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von der Zahlung der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.
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wirtschaftliche Betätigungen im Rahmen eines Zweckbetriebes unterliegen nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 v.H.).
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Gemeinnützigkeit, Aberkennung | Heimat- und Kulturvereine
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