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GEMEINNÜTZIGKEIT, VORTEILE

Gemeinnützige Vereine sind:

bei vielen Institutionen von der Gebührenzahlung befreit oder werden durch ermäßigte Sätze berücksichtigt.
spendenempfangsberechtigt und berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.
von der Zahlung der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.
wirtschaftliche Betätigungen im Rahmen eines Zweckbetriebes unterliegen nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 v.H.).



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