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SPENDENQUITTUNG DER STADT BEI EIGENER VERANSTALTUN
 

Im konkreten Fall tratt die Stadt als Organisator eines Volksfestes auf und erteilt als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine entsprechende Spendenquittung mit dem Vermerk "kulturelle Zwecke; Stadtfest..."

Läge eine Zuwendung an einen gemeinnützigen Verein vor, wäre der Spendenabzug zu versagen und es wäre sogar zu prüfen, inwieweit die Stadt hier als Aussteller einer falschen Spendenquittung in Haftung genommen werden kann. Da die Stadt hier nicht nur eine falsche Spendenquittung erteilt hat, sondern auch noch als Organisator des Volksfestes auftritt, muss m.E. von der Möglichkeit der Spendenhaftung Gebrauch gemacht werden.

Überwiegend sieht die Finanzverwaltung von der Inanspruchnahme der Kommunen aufgrund hoher Hürden (Einwilligung der Oberfinanzdirektion, des Ministeriums etc.) ab.


Spendenquittungen, falsche ~ | Spendenhaftung, bei unzulässiger Spendenquittung