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SPENDENQUITTUNGEN, FALSCHE ~
 

Vorsätzlich und unwissend falsch ausgestellte Spendenquittungen
Vereine, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen, missbrauchen dieses Privileg mitunter. Dies betrifft insbesondere die Feuerwehrvereine im ländlichen Raum, die in großem Stil Spendenquittungen ausstellen, die vereinnahmten Spendengelder jedoch für gesellige Veranstaltungen und große Volksfeste einsetzen oder aber Spendenquittungen für erbrachte Arbeitsleistungen und sonstige Leistungen ausstellen. Dies geschieht sicherlich zum großen Teil aus Unkenntnis heraus, aber ich vertrete die Auffassung, dass die betreffenden Verein, gerade wenn die Berechtigung zur Erteilung von Spendenquittungen vorliegt, eine besondere Verantwortung dahingehend trifft, sich notfalls die erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Kommt der Verein dieser Verpflichtung nicht nach und erteilt aus Unkenntnis heraus falsche Spendenbescheinigungen, so hat er m.E. zumindest grob fahrlässig gehandelt.

Es stellt sich die Frage, wie diesem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden kann. Meiner Auffassung nach, sollte diesen Vereinen zunächst die Berechtigung zur Ausstellung von Spendenquittungen entzogen werden. Bei wiederholten Verstößen oder Verstößen größeren Ausmaßes sollte zudem auch von der Möglichkeit der Spendenhaftung Gebrauch gemacht werden.


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