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MITGLIEDER, MINDERJÄHRIGE
 

Können Jugendliche unter 18 Jahren Mitglieder eines Vereins werden?

Danke für die Hilfe!



 

Grundsätzlich können Jugendliche unter 18 Jahren Vereinsmitglied werden. Unter Umständen ist jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Schauen Sie hierzu doch bitte auch einmal ins BGB: §§ 104 ff. Insbesondere der § 110 BGB (Taschengeldparagraph) dürfte für Sie von Interesse sein. Soweit der Jugendliche seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein (z.B. Mitgliedsbeiträge) aus seinen eigenen Mitteln bestreiten kann, bedarf es keiner Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.


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