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VERJÄHRUNGSFRIST, EHRENGERICHT
 

Hallo,

gibt es im Vereinsrecht (Ehrengericht - Ausschluß von Mitgliedern) eine 6-monatige Verjährungsfrist und wenn ja, ab wann zählen diese Monate (ab Verstoß oder ab Bekanntwerden des Verstoßes)?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.



 

Maßgebend ist immer der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses.

Verjährungsfristen richten sich immer nach den einschlägigen Ordnungen des Vereins (z.B. Satzung, Ehrenordnung o.ä.) Daher kann Ihre Frage nicht allgemein beantwortet werden. Prüfen Sie bitte die Satzung bzw. die entsprechende Ordnung des betreffenden Vereins.



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