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EHRENVORSITZENDER
 

Sehr geehrter Herr Görlach,

über Vermittlung meines Bruders, bin ich auf Ihre Homepage gestoßen. Ich habe eine Frage bezüglich des Amtes eines Ehrenvorsitzenden:

Welche Rechte bzw. Pflichten hat dieser, ohne allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften zu verletzen?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im vorraus.



 

Ein Ehrenvorsitzender ist normalerweise nicht zur Vertretung des Vereins berechtigt, da er auch nicht im Vereinsregister eingetragen ist. Sollte er ausnahmsweise im Vereinsregister eingetregen worden sein, so ergeben sich seine Rechte und Pflichten aus der Satzung des Vereins und den einschlägigen zivilrechtlichen Vorschriften. Er wäre dann wie ein "normales" Vorstandsmitglied zu behandeln.

Der Titel "Ehrenvorsitzender" wird in der Regel als Anerkennung für langjährige verdienstvolle Vereinsarbeit verliehen, ohne dass damit irgendwelche Verpflichtungen verbunden wären...


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