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VEREINAUSSCHLUSS, ZULÄSSIGKEIT
 

Mein Lebensgefährte hat bei einer Altherren-Mannschaft aktiv jahrelang gespielt und kann seit ca. 5 Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mitspielen.

Daher hat sich die Teilnahme an Veranstaltungen seinerseits auf höchstens eine im Jahr beschränkt.
Die AH-Abteilung ist eine Unterabteilung des Fussballvereins hier im Ort und es wird ein extra Beitrag erhoben.
Mein Lebensgefährte hat nur vor ein paar Tagen einen Brief erhalten, in dem sinngemäß steht, er würde von seiner Mitgliedschaft in der AH-Abteilung entbunden, da er nicht mehr am aktiven Geschehen teilgenommen habe und dies eine Grundvoraussetzung der Abteilung wäre.

Kurz gesagt, er wird rausgeschmissen, weil er nicht mehr fussballspielen kann. Dazu kommt, dass der Brief nicht mal unterschrieben war.

Frage: Ist das rechtlich überhaupt zulässig, jemanden der seinen Beitrag ordentlich bezahlt wegen Nichtteilnahme an Veranstaltungen rauszuschmeissen?



 

Auf unserer Homepage habe ich einen sehr umfangreichen Artikel zum Thema Vereinsausschluss eingestellt: Vereinsstrafrecht / Ausschluss aus dem Verein. Ich glaube, hier sind die wichtigsten Punkte bereits abgehandelt.

Soweit die Satzung des Vereins, dem Ihr Lebensgefährte angehört, einen Vereinsausschluss im konkreten Fall zulässt, muss zunächst davon ausgegangen werden, dass der Vereinsausschluss rechtmäßig ist. Dennoch ist zu prüfen, ob das für den Vereinsausschluss erforderliche Verfahren eingehalten worden ist. Hierfür müssen sich in der Vereinssatzung entsprechende Vorschriften wieder finden.

Darüber hinaus möchte ich auf folgendes hinweisen: M.E. dürfte ein Vereinsausschluss, welcher sich ausschließlich auf den Umstand stützt, dass das Mitglied aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in vollem Umfang am Vereinsleben teilnehmen kann, nicht gerechtfertigt sein, insbesondere dürfte im konkreten Fall eine unbillige Härte vorliegen, da der Umstand, dass Ihr Lebensgefährte die Vereinsveranstaltungen nur in sehr eingeschränktem Umstand besuchen kann, aus meiner Sicht wohl kaum ausreichen dürfte, einen Vereinsausschluss zu rechtfertigen. Hier hätte der Vorstand schon auch auf die besonderen Umstände des Einzelfalles eingehen müssen.

Im Übrigen bitte ich den Inhalt des Schreibens noch einmal genau zu prüfen. Möglicherweise soll Ihr Lebensgefährte auch von einigen Vereinspflichten entlastet werden. Aufgrund des Umstandes, dass er nicht mehr Fußball spielen kann, ist eine Mitgliedschaft in einer am aktiven Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaft sicherlich auch nicht mehr nötig. Vor diesem Hintergrund könnte das Schreiben auch dahingehen verstanden werden, dass Ihr Lebensgefährte ab sofort aus der Mannschaft ausscheidet und künftig zugleich den Zusatz-Beitrag für die AH-Mannschaft nicht mehr zu entrichten braucht

Ich bitte ggf. noch einmal nachzufragen, um Streit nur wegen eines falsch verstandenen Schriftstücks auszuschließen.


Vereinsausschlussverfahren