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BESCHLUSSFASSUNG, ABSTIMMUNGEN
 

In der Vereinssatzung steht das einfache Mehrheiten zur Beschlussfassung ausreichen. Jetzt wurde der Antrag gestellt mit einem anderen Verein zu fusionieren.

Wäre diese Fusion gleichbedeutend mit einer Auflösung? Bei einer Auflösung des Vereines ist nach Satzung eine 3/4 Mehrheit festgeschrieben.

Über eine entsprechende Auskunft würde ich mich sehr freuen.



 

Der Zusammenschluss von zwei Vereinen bedeutet immer, dass entweder beide oder einer der Verein untergeht.

M.E. ist für eine solch weitereichende Entscheidung, die wie ich Ihren Worten entnehme, der Auflösung Ihres Vereins gleichkäme, eine 3/4 Mehrheit erforderlich.

Prüfen Sie bitte, ob Ihr Verein sich dem anderen Verein anschließt, sozusagen in ihm aufgeht oder aber ob beide Vereine eine Fusion derart planen, dass danach beide Vereine aufhören zu existieren und ein gänzlich neuer Verein entsteht.


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