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WAHLEN, FORM
 

Wir sind Mitglieder seit kurzen in einem Kaninchenverein. ich wurde gebeten den schriftführer zu machen wurde vom vorstand auch dankend angenommen bei der letzten sitzung war es jedoch so das die vereinsmitglieder zwar erfahren haben das ich diesen jetz mache aber nicht um handzeichen gebten, ebenso ging es meinem mann mit dem zuchtwart. Ich muss das protokoll schreiben für diese sitzung eigentlich gibt es uns daher nicht oder sehe ich das richtig


 

Ich kann hierzu leider keine konkrete Aussage treffen, da ich Ihre Satzung nicht kenne.

Wenn Schriftführer und Zuchtwart Positionen sind, die in der Satzung verankert sind, dann muss die Mitgliederversammlung grundsätzlich über die Besetzung dieser Positionen entscheiden, es sei denn die Satzung trifft hierzu eine andere Regelung.

Wenn hingegen die Satzung diese Positionen nicht vorsieht und es auch in sonstigen Ordnungen des Vereins keine Regelungen gibt, dann kann der Vorstand Sie in derartige Ämter einsetzen. Diese Ämter haben dann nur vereinsintern eine Bedeutung ohne rechtliche Relevanz nach außen. Sie erleichtern dem Vorstand sozusagen seine Arbeit, indem sie Aufgaben des Vorstands übernehmen.


 

ich möchte mich rechtherzlich bedanken. eine satzung über diese sachen habe ich oder mein mann vom vorsitzenden nicht bekommen, wie es mit dem verein ist und dem vorstand.

die regel dabei ist aber aus vielen richtungen das in einem kleintierverein der zuchtwart noch über den 1. steht.

gibt es denn nicht über so etwas irgend etwas schriftliches wo man nachlesen kann.



 

Vereinsrecht ist meist subsidiär. Viele Regelungen kann der Verein frei bestimmen. Nur wenn der Verein in der Satzung keine Regelung trifft, gilt das BGB.

Als Mitglieder haben Sie Anspruch auf eine Satzung. Fordern Sie ein Exemplar vom Vorstand an. Ist dieser nicht bereit, Ihnen eines zur Verfügung zu stellen, können Sie sich auch ein Exemplar über das örtlich zuständige Amtsgericht beschaffen. - Dies ist allerdings meist umständlicher.


 

Eine satzung habe ich lediglich in einem vertrag von ddr-zeiten und eine neuere verion gibt es nicht. der 1 will mir einen zeitungsausschnitt mit den arbeiten jedes vorstandsmitgliedes vorlegen. gestern stand nun sein wort gegen mein wort aus dem protokoll mit den stimmen zum glück habe ich genug zeugen die mir das bestätigen. Ich habe nämlich das letzte oder bzw. mein erstes protokoll so geschrieben wie ich es für richtig gehalten habe, da ich mit den letzten nicht klargekommen bin weil sie fast wie bierrechungen aussahen. die arbeit zum 1 vorsitzenden geht nicht so richtig er gibt keine unterlagen er sagt nur mach mal und wenn man fragt sitz er auf den unterlagen und rückt nichts raus. der 2. vorsitzende hat ein ähnliches problem. ich habe zwar ihren abschnitt mit dem rücktritt des 1 gelesen aber wenn er es jetzt einfach macht was muss als begründung dafür sein und muss er diese abgeben.


 

Wenn der Vorstand nicht bereit ist, Ihnen eine aktuelle Satzung vorzulegen, so haben Sie einen wichtigen Grund, die Vorstandsarbeit niederzulegen. Aus Haftungsgründen würde ich dies ohnehin tun.

Außerdem wäre dies sicherlich auch ein Thema für die Mitgliederversammlung. So wie Sie schreiben habe ich den Eindruck, dass der Vorstand dringend ausgewechselt werden sollte. - Aber das ist eine interne Angelegenheit, die Sie selbst klären müssen. Im Interesse des Fortbestehens des Vereins wäre dieser Schritt aber m.E. dringend anzuraten.


 

Ich bedanke mich recht herzlich für die vielen ratschläge und werde es auch versuchen diplomatisch diese anzuwenden.

Mit freundlichen Grüssen
Manuela Preuß



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