Sie sind hier: FAQ - Ihre Fragen  

UNTERABTEILUNG
 

Lieber Ralph,

ich bin heute auf der Suche nach Vereinsrecht auf deine schöne und sehr informative Homepage gestoßen. Vor allem FAQ hat mir schon sehr geholfen. Ich habe auch zwei Fragen, die ich hoffe von dir beantwortet zu bekommen. Wenn es geht, schick mir möglichst bald eine E-Mail, damit ich bescheid weiß.

Es geht darum: Ich bin 24 Jahre alt und bin 1997 einem Footballverein beigetreten und habe ein Cheerleading Squad ins Leben gerufen. Die Cheerleader sind bei uns gleichberechtigt mit den Spielern im Verein, haben aber natürlich den Nachteil, dass viele, da die Altersspanne von 16 bis 25 reicht, nicht volljährig und daher nicht stimmberechtigt sind (auf der Mitgliederhauptversammlung) und daher nicht über Anträge mitbestimmen können.

Im Prinzip geht es um folgendes:

1.) Da wir nun zwei Sportarten in einem Verein haben, der eigentlich nur ein Footballverein ist, kann ich meinen Vereinsvorstand zwingen, eine Unterabteilung zu gründen?

2.) Und wie sieht es mit dem Etat aus? Wir zahlen ja den gleichen (wenn auch ermäßigten - also als wenn wir alle Azubis oder Schüler wären, was die meisten aber auch sind) Beitrag, den die Spieler zahlen. Steht uns nicht ein gewisser Betrag zu? Wir haben ja auch Ausgaben, z.B. für Trainingslager, oder wenn wir neuen Uniformen haben wollen. Wenn wir Auftritte machen, zahlen wir die Einkünfte daraus ja auch in die allgemeine Vereinskasse.

Da fällt mir gerade noch was ein:

3.) Da es für Cheerleadertrainer in Deutschland noch keine Übungsleiterausbildung gibt, bin ich verpflichtet, eine Breitensportübungsleiterschein zu machen? Um meiner Aufsichtspflicht
nachzukommen, muss ich da unbedingt so einen Schein haben? Meine Freundin, die aber auch bei uns Cheerleader ist, hat einen Breitensport-Übungsleiterschein.

Es hat in letzter zeit da einige Streitpunkte gegeben, und ich habe leider nicht so die Ahnung vom Vereinsrecht (NOCH NICHT!). Ich will ja auch keinen Streit, nur dass ich unsere Rechte besser und fundierter vertreten kann.

Ich freue mich schon sehr auf deine Antwort.

Viele Grüße und danke für die Page!!!
Juliane



 

Liebe Juliane,

zu 1.
Man kann einen Vereinsvorstand nicht so ohne weiteres zwingen, etwas zu tun, was er nicht will. Der beste Weg hierzu führt über die Mitgliederversammlung, die beschließt, eine Unterabteilung zu gründen. Was die Mitgliederversammlung als höchstes Vereinsorgan beschließt, muss der Vorstand respektieren und ausführen (es sei denn die Beschlüsse sind rechtswidrig oder verstoßen gegen die guten Sitten).

Sollte dieser Schritt nicht funktionieren, kann man den Verein auch vor die Alternative stellen, dass die Cheerleader geschlossen aus dem Verein austreten, um einen neuen Verein zu gründen, der allerdings auch weiterhin mit dem Football-Verein zusammen arbeiten wird. Man könnte dann ja später über einen evtl. Wiedereintritt in den Verein nachdenken, wobei man dann natürlich darauf bestehen wird, als eigene Abteilung auch gewisse Entscheidungsfreiheiten zu genießen...

Diesen Schritt wird man natürlich nicht ohne böses Blut gehen können, weshalb man besser auf erstere Alternative ausweichen sollte. Jedoch kann man in Vorgesprächen mit dem Vorstand durchaus auch auf diese weitere, letztgenannte Möglichkeit hinweisen.

Auf jeden Fall sollte die Gründung der Unterabteilung auch in der Satzung verankert werden, so dass die Rechte des Abteilungsvorstands / der Abteilung gegenüber Gesamtvorstand / Gesamtverein klar und eindeutig hervorgehen, um späteren Streitereien vorzubeugen.

zu 2.
Grundsätzlich mus jedem Vereinsmitglied die Möglichkeit offen stehen, sich an den Aktivitäten des Vereins zu beteiligen. In Hinblick auf den Mitgliedsbeitrag sei gesagt, dass dieser kein Entgelt für die Berechtigung zur Teilnahme an irgendwelchen Veranstaltungen / Angeboten des Vereins ist. Diese regulären Angebote des Vereins sind - so paradox es auch klingen mag - kostenfrei. Der Mitgliedsbeitrag wird entrichtet für die Vereinsmitgliedschaft - nichts weiter.

Das heißt nun natürlich nicht, dass der Verein von Euch verlangen, kann, dass Ihr Eure Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt. M.E. schließt die Vereinsmitgliedschaft ein, dass der Gesamtverein auch für die regulären Kosten, die durch Euren Trainingsbetrieb entstehen, aufkommt. Ebenso selbstverständlich scheint der Verein es ja auch hinzunehmen, dass die Einnahmen aus Euren Auftritten in die Vereinskasse fließen. Ihr solltet diesen Punkt ruhig einmal konkret vorab mit dem Vorstand abstimmen und falls erforderlich, auch in einer Mitgliederversammlung zur Abstimmung bringen. Ich darf in Erinnerung rufen, dass die Mitgliederversammlung das höchste Vereinsorgan ist; jedoch hat das einzelne Mitglied nur in der Mitgliederversammlung die Möglichkeit, die Vereinspolitik mitzubestimmen. Ansonsten wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vom Vorstand vertreten, der den Verein nach besten Wissen und Gewissen entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und in Einklang mit bestehenden gesetzlichen Vorschriften und Regelungen (d.h. auch unter Einhaltung der Vereinssatzung) führen soll.

zu 3.
Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Breitensport-Übungsleiterausbildung zu absolvieren. Aus haftungsrechtlichen Gründen würde ich Dir allerdings dringend dazu raten. Wenn jetzt oder auch später einmal etwas beim Training passiert oder jemand Spätfolgen aus einem Training bei Dir behauptet, so stehst Du als nicht ausgebildete Übungsleitern immer schlechter da. Du weißt, dass in Deutschland Papier, Urkunden und Zertifikaten eine große Bedeutung zukommt. Wer lizensierter Übungsleiter ist, von dem wird ausgegangen, dass er qualifiziert genug ist, seine Tätigkeit verantwortungsbewusst auszuführen und dass Schäden, die beim Training oder später auftreten i.d.R. unvermeidlich gewesen waren und dem fachlich qualifizierten Übungsleiter allenfalls eine geringe Schuld anzulasten ist.

Hast Du keine Übungsleiter-Lizenz, hast Du auch schlechte Karten, denn wie willst Du Deine fachliche Qualifikation später vor Gericht evtl. beweisen? Dies dürfte Dir in diesem Fall sehr schwer fallen.

Die Kosten für die Übungsleiter-Ausbildung sollten vom Verein getragen werden, denn schließlich hat auch in allererster Linie der Verein etwas davon. Bei einem Trainingsunfall wird man sich zu allererst an dem Verein schadlos halten. Auch Versicherungen wollen wissen, ob das Training von fachlich qualifizierten Leuten geleitet wurde, um so ggf. ihre Ansprüche gegenüber Dritten geltend machen zu können. Nicht zuletzt kann der Verein für ausgebildete Übungsleiter auch gewisse Fördermittel von LSB, Kommune und Land erhalten (dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden).

Zum Thema Stimmrecht

Wenn die Satzung bislang alle nicht volljährigen Mitglieder vom Stimmrecht ausschließt, so sollte man doch darüber nachdenken, evtl. die Satzung zu ändern. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, sind viele Mitglieder bis dato nicht stimmberechtigt... In unserem Verein sind beispielsweise alle Mitglieder ab vollendetem 14. Lebensjahr stimmberechtigt und können ab dem 16. Lebensjahr in Vereinsämter gewählt werden. Das Stimmrecht sollte immer an die Mitgliederstruktur des Vereins angepasst sein. Es kann nicht angehen, dass durch restriktive Vorschriften eine große Zahl von Vereinsmitgliedern faktisch ausgeschlossen wird und Entscheidungen über deren Köpfe hinweg getroffen werden.

Auch hier kann, sollte es "Starrköpfe" im Verein geben, ruhig daran erinnert werden, dass die bislang vom Stimmrecht ausgeschlossenen Mitglieder auch ihren nicht unerheblichen Beitrag (sowohl finanziell wie auch ideell) für den Verein leisten und daher erwarten, auch Einfluss auf die Vereinspolitik nehmen zu können.

Von Jugendlichen kann schon ein gewisses Maß an Weitsicht erwartet werden, zudem nicht davon auszugehen ist, dass sich auch wirklich alle an Mitgliederversammlungen beteiligen werden. Es werden wohl sicherlich nur diejenigen zu Versammlungen kommen, die auch wirklich etwas bewirken wollen. Nicht zuletzt kann auch auf die Alternative der "Ausgründung" (s.o.) hingewiesen werden, die sicherlich keiner ernsthaft will.


Liebe Juliane, ich hoffe, Dir mit meinen heutigen Ausführungen ein wenig
weitergeholfen zu haben.


Zahlungen an Vereinmitglieder | Amtsniederlegung