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ZAHLUNGEN AN VEREINMITGLIEDER
 

Wir sind ein gemeinnützig anerkannter eingetragener Förderverein, der die Erhaltung eines Kulturdenkmals sowie Volksbildung als Vereinszweck hat. Können Zahlungen an Vereinsmitglieder erfolgen, die 1) Sanierungsarbeiten an dem Kulturdenkmal durchführen? 2) Führungen durch das Kulturdenkmal bzw. vom Verein erarbeitete Ausstellungen durchführen? Was ist steuerrechtlich zu beachten?


 

Zahlungen an Vereinsmitglieder sind grundsätzlich möglich, so lange sie sich im Rahmen bewegen. D.h. sie müssen mit dem vergleichbar sein (oder darunter liegen), was man auf dem freien Markt auch bezahlen würde. Sie müssen mithin einem Fremdvergleich standhalten können.

Es handelt sich steuerrechtlich gesehen um Arbeitslohn durch die Mitglieder, mit der Folge, dass der Verein ggf. Lohnsteuer abführen muss. Empfehlenswert ist in diesem Fall die Versteuerung nach Lohnsteuerkarte vorzunehmen, da in diesem Fall zumeist keine Lohnsteuer anfallen dürfte, andernfalls der Verein eine Pauschal-Steuer abführen müsste.

Denkbar wäre auch, dass die Mitglieder als "Freie Mitarbeiter" tätig werden und dem Verein Ihr "Honorar" in Rechnung stellen. Sie wären in diesem Fall als "Selbständige" zu behandeln. Achten Sie aber auf die korrekte Vertragsgestaltung, um bei einer späteren Prüfung des Vereins durch die Steuerbehörden vor Überraschungen sicher zu sein.


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