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RECHTSGESCHÄFTE, SATZUNGSVERSTOß
 

Abschluss eines gegen die Vereinssatzung verstoßenden Rechtsgeschäfts durch Vorstandsmitglieder

OLG Hamm, Beschl. v. 29.4.1999 - 2 WS 71/99

Eine durch Vorstandsmitglieder eines eingetragenen Vereins begangene Untreue nach § 266 StGB in Form des sog. Missbrauchstatbestandes kann durch Abschluss eines gegen die Vereinssatzung verstoßenden Rechtsgeschäfts auch dann gegeben sein, wenn die Mitgliederversammlung dieses Rechtsgeschäft genehmigt. Der von § 266 StGB vorausgesetzte Vermögensnachteil kann in der Gefahr der Aberkennung des steuerlichen Statuts der Gemeinnützigkeit liegen.


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