1.
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Berechnung der Gesamtverbindlichkeiten
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1.1
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Schuldenstand zu Beginn des Haftungszeitraumes (ohne Steuerrückstände)
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..... EUR
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Zugang (+) bzw. Abgang (-) an Schulden im Sinne von 1.1 (ohne Berücksichtigung geleisteter Zahlungen) bis zur Zahlungseinstellung
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..... EUR
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zu tilgen waren mithin (bis zur Zahlungseinstellung) insgesamt:
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..... EUR
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1.2
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Steuerschulden zu Beginn des Haftungszeitraums (zu berücksichtigen sind nicht nur die fälligen; sondern auch die bereits entstandenen Steuerschulden (vgl. BFH-Urteil; BStBl 1984 II S. 776; 779)
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..... EUR
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Zugang (+) bzw. Abgang (-) an Steuerrückständen im Sinne der Nummer 1.2 im Haftungszeitraum (ohne Berücksichtigung geleisteter Zahlungen)
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..... EUR
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rückständige Steuern insgesamt
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..... EUR
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1.3
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(Endsummen der Ziffern 1.1 und 1.2) betragen
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..... EUR
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1.4
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Der Anteil des Steuerrückstandes im Sinne der Ziffer 1.2 an den Gesamtverbindlichkeiten beträgt
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..... %
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2.
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Berechnung der Mittelverwendung
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2.1
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Summe der bezahlten Schulden im Sinne von 1.1 bis zur Zahlungseinstellung
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..... EUR
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2.2
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Summe der bezahlten Steuerverbindlichkeiten im Sinne von 1.2 (einschließlich Umbuchungen) bis zur Zahlungseinstellung
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..... EUR
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2.3
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Gesamtsumme der bezahlten Verbindlichkeiten
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..... EUR
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3.
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Berechnung der zu anteilig zu tilgenden Steuerverbindlichkeiten
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..... EUR
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Bei Anwendung des prozentualen Anteils lt. Ziffer 1.4 in Höhe von
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..... %
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hätte auf die Gesamtsumme der bezahlten Verbindlichkeiten lt. Ziffer 2.3 auf die Steuerrückstände im Sinne von Ziffer 1.2 entrichtet werden müssen ein Betrag von
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..... EUR
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4.
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Die Haftungssumme errechnet sich wie folgt:
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4.1
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Betrag der bei annähernd gleicher Behandlung von Schulden im Sinne von 1.1 und Steuerschulden im Sinne von 1.2 auf die Steuerrückstände hätte gezahlt werden müssen lt. Ziffer 3
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..... EUR
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4.2
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Betrag der tatsächlich auf die Steuerrückstände (einschließlich Umbuchungen) gezahlt worden ist lt. Ziffer 2.2
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..... EUR
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Ergebnis
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Die Haftungssumme beläuft sich auf
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..... EUR
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