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SPENDEN UND ZUSCHÜSSE

Zuordnung von Spenden und Zuschüssen

Grundsätzlich sind Spenden und Zuschüsse im nicht steuerbaren Ideellen Tätigkeitsbereich des Vereins zu erfassen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie erhaltene Spenden und Zuschüsse sowohl ertragssteuerlich als auch umsatzsteuerlich zu behandeln sind, wenn sie nicht für gemeinnützige Zwecke Verwendung finden.

M.E. müssten diese zugeflossenen Gelder dann ebenfalls den jeweiligen Vereinsbereichen zugeordnet werden. Wenn beispielsweise ein Sportverein für die Durchführung einer Breitensportveranstaltung oder aufgrund eines Kooperationsvertrages mit der Schule (Erteilung von Sportunterricht) Fördermittel vom Land oder LSB erhält, so sind diese Gelder nach meinem Dafürhalten gleichfalls dem Zweckbetrieb zuzuordnen wie die ggf. im Rahmen dieser Veranstaltung erhaltenen Teilnahmeentgelte.


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