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ABSTIMMUNGSERGEBNIS
 

Ich bitte um Beantwortung folgender Frage zur Vorstandswahl in
einem gemeinnützigen Verein:
Wir hatten bei der Wahl eines Vorstandsmitgliedes folgendes Ergebnis:
8 Stimmen ja
7 Stimmen nein
13 Stimmen Enthaltung
Nach meiner Auffassung reicht dieses Ergebnis zur gewonnen Wahl aus, da eine Mehrheit von 1 STimme vorliegt. Die Enthaltungen werden nach meinem Verständnis als nicht abgegebene Stimmen gewertet, die sich der Mehrheitsentscheidung anschliessen.
Es gibt jedoch Stimmen in unserem Verein, u.a. eine Anwältin, die die Auffassung vertreten, für das Vorstandsamt muss eine absolute Mehrheit erreicht werden und durch die hohe zahl der Enthaltungen sei diese Wahl nicht gültig.
Wie sehen Sie die Situation ?
Vielen Dank.



 

Nun es mag sein - was ich aber für sehr unwahrscheinlich halte - dass Ihre Vereinssatzung spezielle Regelungen zur Stimmen-Gewichtung enthält.

Im Normalfall sind die Stimmverhältnisse nur nach der Anzahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu bewerten. Stimm-Enthaltungen sind nicht mitzuzählen.

Wenn die Ansicht der Anwältin richtig wäre, so dürften ja auch einige Parlaments-Wahlen bei einer Wahlbeteiligung von unter 50% ungültig sein. Im Übrigen müssten dann auch diejenigen Mitglieder als Enthaltung gewertet werden, die überhaupt nicht zur Wahl erschienen sind... Insgesamt halte ich eine derartige Auffassung für absurd und rechtlich absolut nicht haltbar.


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