Sie sind hier: FAQ - Ihre Fragen  

HAFTUNGSAUSSCHLUSS DURCH RÜCKTRITT
 

Ich bin Vorstandsmitglied und möchte sofort zurücktreten, da in es Finanzsachen Unstimmigkeiten gibt. Meine Frage: Wenn ich jetzt zurücktrete, werde ich ( nach meinem Rücktritt) für die Zeit meiner Vorstandsmitgliedschaft haften müssen?


 

Für das, was man zu verantworten hat, dafür haftet man auch. Eine Haftungsbegrenzung durch Rücktritt ist mithin nur mit Wirkung für die Zukunft, nicht jedoch für die Vergangenheit möglich.

Für bereits vorhandene Unstimmigkeiten hat man einzustehen, da der Vorstand auch für das Handeln von ihm Angestellter Dritter einzustehen hat. Der Vorstand ist verpflichtet, die Erledigung der Vereinsgeschäfte höchstpersönlich zu überwachen.

Sollte es einen (schriftlichen) Geschäftsverteilungsplan geben, in dem die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder klar gegeneinander abgegrenzt sind, so kann dies u.U. haftungsbefreiend wirken, allerdings gilt hier: Bereits ein einziger Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan macht die Haftungsbefreiung unwirksam. Bei Zahlungsschwierigkeiten gilt unabhängig von einem evtl. vorhandenen Geschäftsverteilungsplan stets die Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder.


Unzulässige Ausgaben | Vereinsgründung