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WAHLEN, STIMMENTHALTUNGEN
 

Seit mehreren Wochen versuche ich eine eindeutige Auskunft über den Wahlhergang in einem gemeinnützigen Verein (Schützenverein) zu erhalten.

Meine Frage: Gibt es bei Abstimmungen innerhalb eines Wahlganges Stimmenthaltungen ja oder nein?

Bei uns im Verein sind dazu die unterschiedlichsten Meinungen zu hören. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Bemühungen.



 

Selbstverständlich darf sich jeder der Stimme enthalten, der seine Stimme nicht abgeben will.

Niemand ist verpflichtet, entweder für oder gegen einen Kandidaten. Wer sich unsicher ist, kann sich der Stimme enthalten. Dies ist doch letztlich auch bei Bundestagswahlen der Fall... Entweder geht man zur Wahl oder nicht. Genauso verhält es sich beim Verein.

Wer sein Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung wahrnimmt, kann nicht dazu gezwungen werden, seine Stimme abzugeben, wenn er dies nicht möchte. Hierzu eröffnet die Stimmenthaltung die Möglichkeit.

Stimmenenthaltungen sind bei der Stimmenauszählung wie nicht abgegebene Stimmen zu zählen. Bei der Ermittlung eines Wahlsiegers sind nur die Ja- und Nein-Stimmen zu berücksichtigen.


 

Sehr geehrter Herr Görlach,

herzlichen Dank für die schnelle und freundliche Beantwortung meiner Frage.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Hertzog



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