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KLAGE GEGEN VORSTANDSMITGLIED
 

Für den Fall, dass man verklagt wird, die "Tat", um die es geht, aber eindeutig im Rahmen eines gemeinnützigen Vereins entschieden worden ist. Dass heisst der Vorstand hat was entschieden, wofür nun der Vorstand (vielleicht) privat verklagt wird.

Ist denn nun der Vorstand überhaupt für alles haftbar?

Kann der Vorstand überhaupt verklagt werden?

Kann er denn auch privat verklagt werden?

Und was ist eigentlich, wenn sich der Verein vor dem Gerichtstermin einfach auflöst? Was ist denn dann???

Dann gibt es ja gar keinen mehr, gegen den der Kläger klagen kann, oder??

Für jede Antwort bin ich wirklich dankbar.



 

Der Verein wird immer durch den Vorstand vertreten, da er als jursitische Person nicht selbst handeln kann.

In der Regel wird der Verein verklagt werden. Ist jedoch für eine bestimmte Tat ein Vorstandsmitglied des Vereins (oder auch mehrere) direkt verantwortlich, so können auch diese verklagt werden werden.

Richtet sich die Klage gegen den Verein, so könnte eine Vereinsauflösung einem Gerichtsurteil zuvorkommen. Zu beachten ist jedoch, dass nach Auflösungsbeschluss die Liquidation des Vereins beginnt und diese endet in der Regel nicht, bevor alle rechtlichen Angelegenheiten des Vereins geklärt sind. Soweit der Verein auf Zahlung, Duldung oder Unterlassung verurteilt wird, so hat dieses Urteil für den Fall einer vorherigen Vereinsauflösung praktisch natürlich kaum noch einen Wert.

Wird hingegen ein Vorstandsmitglied direkt verklagt, so hat die Vereinsauflösung natürlich absolut keine Relevanz. Hier stellt sich allerdings die Frage, inwieweit das Vorstandsmitglied direkt verklagt werden kann, d.h. ob die der Anklage zugrunde liegende Tat in der Eigenschaft als Vorstandsmitglied (handelnd für und im Auftrag des Vereins) begangen worden ist oder ob diese Tat eher dem Privatbereich zugeordnet werden kann bzw. das Vorstandsmitglied sich auch "privat" durch sein Handeln schuldig gemacht hat. Wer beispielsweise auf einer Dienstfahrt einen anderen Menschen mit dem Auto überfährt, kann sich nicht darauf berufen, dass hier der Arbeitgeber verantworlich ist... Jeder trägt für sein Handeln letztlich die volle eigene Verantwortung.

Im Zweifel empfehle ich auf jeden Fall, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um den Schaden zu begrenzen.


 

Vielen Dank fuer diese schnelle Antwort. Ich hoffe Sie wissen, wie sehr sie uns damit helfen.
Aber vielleicht verraten ich Ihnen jetzt auch den Grund unseres Problems:

3 Jahre lang hat ein Mann in unserer Stadt ein Kneipenfest mit dem Namen "Honky Tonk-Kneipenfest" organisiert.

Im letzten Jahr wollte er nicht, da haben wir mit dem Verein die Organisation uebernommen. Da er uns seinen Namen nur fuer eine unvorstellbar grosse Summe vermieten wollte, haben wir das Festival "Die Nacht der Musik" genannt.

Vor 7 Monaten hat dieser Mann nun, nachdem seine Firma pleite gegangen ist, seine Frau verlassen und mit einer Freunding hat er sich ins Ausland abgesetzt.

Da das allgemein bekannt war, haben wir wieder ein Fest organisiert und zwar mit dem Namen "!Honky Tonk-Die Nacht der Musik", also etwas anders wie er frueher.

Nun ist er dummerweise zurueckgekommen und will entweder 25000 dm oder er verklagt uns.

Nun haben wir uns beim Patentamt erkundigt: Er steht im Markenregister mit dem Namen "Honky Tonk Kneipenfest". Besteht da nun wirklich Gefahr wegen Verwechslungsgefahr?

Koennen wir das loesen, wenn wir alle Plakate neu mit neuem Namen drucken?

Wie reagiert man nun.

Tausendmal Dank
Reinhard



 

Drucken Sie die Plakate besser neu - das spart eine Unmenge Ärger und möglicherweise auch eine riesige Summe Geld.


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