Sie sind hier: FAQ - Ihre Fragen  

WAHLEN, STIMMZETTEL
 

Warum darf eigentlich ein Stimmzettel für eine geheime Abstimmung außer mit "Ja" oder "Nein" nicht weiter beschriftet sein, also nicht auch den Antrag erhalten?

Der Vorsitzende möchte, dass auf dem Stimmzettel der Antrag des Mitgliedes erscheint:"Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass der musikalische Leiter weiterhin im Amte bleibt" Darunter : "Ja" "Nein" "Enthaltung"

Ich bin der Auffassung, dass der Stimmzettel diesen Antrag, über den abgestimmt werden soll, nicht enthalten sollte, allein schon deshalb, weil dann die Distanz zwischen Antragsteller und Wahlvorstand gewahrt bleibt.
Richtig so?



 

Es ist grundsätzlich zulässig, auch den Antrag auf dem Stimmzettel zu vermerken, um später die Stimmabgabe dokumentieren zu können. Gleichwohl dürfte aber auch der von Ihnen präferierten Vorgehensweise nichts im Wege stehen.

Ich schlage vor, dass die Mitgliederversammlung über den konkreten Abstimmungsmodus entscheiden sollte, insbesondere auch darüber, ob der Antrag auf dem Stimmzettel zu vermerken ist oder nicht.


Haftung, zivilrechtlich | Vorstandswahlen, ungültige Stimmen