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RECHENSCHAFTSBERICHT
 

Hallo,

letzte Woche hatte unser Verein Jahreshauptversammlung. Unser Konto wurde arg heruntergwirschaftet, was aber irgendwie kaum jemand wahrnehmen wollte. Welche Möglichkeit der Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben bestehen für ein "einfaches" Mitglied ? Es besteht ein konkreter Verdacht der Untreue, da der Verein auch Geld einer Gruppe (die auch Teil des Vereins ist) verwaltet und ausgegeben hat. Vielleicht kann jemand helfen und mir evtl auch die entsprechenden Paragraphen nennen.

Danke im Voraus



 

Ein einfaches Mitglied hat nur im Rahmen der Mitgliederversammlung das Recht, den Vorstand zur Rede zu stellen. Im Rahmen der Mitgliederversammlung ist der Vorstand verpflichtet, über sein Tun Rechenschaft abzulegen und sämtliche Fragen zu beantworten.

Es wäre zu empfehlen, dem Vorstand in einem solchen Fall das Misstrauen auszusprechen und ihn nicht zu entlasten - am Besten: Gleich abwählen. Sollte die Mitgliederversammlung bereits vorüber sein, so besteht die Möglichkeit, die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu verlangen, die diese Vorwürfe und Verdachtsmomente zum Gegenstand hat. Entsprechende gesetzliche Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 28 ff BGB).

Unabhängig hiervon bleibt es den Mitgliedern jedoch unbenommen, bei konkreten Anhaltspunkten auch Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen, die von sich aus weiter prüfen wird.


 

Hallo Ralph,
danke für die schnelle Antwort. Leider sind auf der Hauptversammlung Fragen zu den Finanzen entweder unbeantwortet geblieben oder wurden damit abgetan das man keinen Wirtschaftsbericht verlangen könnte. Die Versammlung hat das einfach hingenommen und bis auf 2 Gegenstimmen (meine und die eines informierten Freundes) den Vorstand entlastet. Weitere Fragen wurden einfach übergangen und in der Tagesordnung fortgeschritten. Da weder vor noch nach der Sitzung kein Protokoll der letzten sowie der aktuellen Sitzung einsehbar war, werde ich nun versuchen die Hauptversammlung im Nachhinein platzen zu lassen. Leider hatten wir bis zur Sitzung noch nicht den gleichen Wissenstand wie jetzt. Ich hoffe das ich Erfolg habe, denn der Verein steht kurz vor der Insolvenz, da die Aussenstände und Forderungen sich ausgleichen und das Konto lehr ist.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Jörg



 

Ein einfaches Mitglied hat im Rahmen der Mitgliederversammlung Rede und Antragsrecht. Der Vorstand hat hier detailierte Auskunft zu erteilen.

Bei einem konkreten und hinreichendem Verdacht der Untreue sollte natürlich auch nicht vergessen werden, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.


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